Blitzschutz
Ein optimaler Schutz vor Schäden durch Blitzeinschläge ist nur dann gegeben, wenn ein äußerer Blitzschutz (der so genannte Blitzableiter) mit einem inneren Blitzschutz (bestehend aus Blitzstrom- und Überspannungsableitern) kombiniert wird. Der innere Blitzschutz beginnt im Elektroverteiler und endet in der Steckdose. Die Installation einer Blitzschutzanlage muss nach einschlägigen Normen und Bestimmungen erfolgen.
Äußerer Blitzschutz
Dieser verhindert direkte Blitzeinschläge in ein Gebäude, und damit Schäden am Gebäude selbst, an Personen im Gebäude und an der Elektroinstallationsanlage mit den angeschlossenen Geräten. Der beim Blitzeinschlag entstehende Strom wird dabei über die am Dach und an der Hauswand verlegten Fang-(einrichtungen) und Ableitungen gefahrlos zur Erde abgeleitet. Ein Brandschaden wird damit verhindert.
Innere Blitzschutz
Der innere Blitzschutz besteht aus einem Potentialausgleich (Blitzstromableiter) und dem Überspannungsschutz. Die gesamten Schutzmaßnahmen, die gegen Auswirkungen des Blitzstromes und der Blitzspannung installiert werden, werden als innerer Blitzschutz bezeichnet. Der Blitzstromableiter wird üblicherweise im Verteiler eingebaut und verhindert, dass sich die hohen Ströme, welche bei einem direkten Blitzeinschlag entstehen, im Gebäude über die Elektroleitungen weiterverbreiten können. Dadurch werden Schäden an der gesamten elektrischen Anlage vermieden. Der Überspannungsschutz wird durch Überspannungsableiter realisiert. Diese verhindern, dass die bei einem Blitzeinschlag entstehenden Überspannungen Geräte im Haushalt zerstören (z. B. PC, TV etc.). Überspannungsableiter werden im Verteiler und direkt in die Steckdosen bei den zu schützenden Geräten eingebaut.
Gefahren-Zonen
In Österreich gibt es mehr als 200.000 Blitzentladungen im Jahr und es zählt zu den am meisten gefährdeten Regionen Europas. Die durch Blitze verursachten Schäden werden von Versicherungen auf eine Höhe von EUR 25 Mio. geschätzt.
Blitzgerfährdung
Wir geben Ihnen gerne eine genaue Auskunft, wie hoch die Blitzgefährdung in Ihrem Wohngebiet ist.